Rahmenausschreibung

für Turniere im Universitäts-Golfclub Paderborn.

Verbindlichkeit von Verbandsordnungen:

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln der Kurse Universität bzw. Haxterhöhe Links. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Die Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

 

Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind Amateure und Professionals, die einem DGV-Mitglied angehören oder (bei einem Heimatclub im Ausland) deren Club dem in seinem Land zuständigen nationalen Verband angeschlossen ist. Professionals spielen in allen Wertungsklassen außer Konkurrenz.

 

Allgemeiner Meldebeginn und -schluss:

Die Meldung kann über das Internet oder in den Sekretariaten erfolgen. Der Meldebeginn ist 14 Tage vor dem Turniertag um 20:00 Uhr. Eigenständige, handschriftliche Einträge auf Meldelisten berechtigen nicht zur Wettspielteilnahme. Der Meldeschluss ist 72 Stunden vor Turnierbeginn. Nachmeldungen bis zum Wettspielbeginn sind möglich.

 

Spielleitung:

Die Besetzung der Spielleitung (und ggf. Platzrichter) wird vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

 

Doping:

Es besteht Dopingverbot. In allen Wettspielen sind von den Teilnehmern die Anti-Doping-Richtlinien des DGV einzuhalten.

 

Üben:

Zwischen dem Spielen von zwei Löchern darf ein Spieler im Zählspiel auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag spielen und darf die Oberfläche des Grüns des zuletzt gespielten Lochs nicht durch Rollen eines Balls prüfen.

Strafe für einen Verstoß gegen die Wettspielbedingung: Zwei Schläge am nächsten Loch.Für den Fall eines Verstoßes am letzten Loch der festgesetzten Runde zieht sich der Spieler die Strafe für dieses Loch zu.

 

Verbot von motorgetriebenen Golf-Carts:

Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf irgendeinem Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden. Strafen werden anhand der Ausführungen im Spiel- und Wettspielhandbuch im Abschnitt 2.2.1 ausgesprochen.

Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. Sonstigen Bewerbern werden Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daran interessierten Teilnehmer des Wettspiels von Carts Gebrauch machen könnten.

 

Regelungen für behinderte Golfer:

Für alle durch einen amtlichen Behindertenausweis qualifizierten und bei der Spielleitung angemeldeten Spieler gelten die „Anpassungen für Spieler mit Behinderung“ (siehe Offizielle Golfregeln, Regel 25).

 

Elektronische Kommunikationsmittel:

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikations-mitteln oder deren Benutzung auf dem Platz kann störend und rücksichtslos wirken. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Geräts durch einen Spieler oder seinen Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegendes Fehlverhalten (R 1.2a) bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

 

Unterbrechung des Spiels:

Eine sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr wird signalisiert durch einen langen Signalton. Alle anderen Formen der Spielunterbrechung werden signalisiert durch drei kurze, sich wiederholende Signaltöne. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels signalisiert durch zwei kurze Signaltöne. (R 5.7b)

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

 

Stechen:

Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) eine Auswahl von Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1 bis 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1 bis 6, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 2 und 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabenverteilung 1. Besteht danach weiter Ergebnisgleichheit, wird der Platz bzw. der Preis doppelt vergeben.

  

Abgabe von Ergebniskarten:

Die Ergebniskarte ist im Sekretariat zurückzugeben. Erst wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat, gilt die Ergebniskarte als abgegeben.

 

Datenschutz:

Mit der Meldung zu einem Wettspiel stimmt der Teilnehmer folgender Klausel zu:

„Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlich werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses ein einer Ergebnisliste ein.“

 

Änderungsvorbehalt:

Bis zum ersten Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme Vorgabewirksamkeit). Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

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